Einleitung
Seit längerer Zeit wird im mecklenburg-vorpommerschen Landeswald eine naturnahe Forstwirtschaft praktiziert. Ziel ist ein ungleichaltriger Mischwald, der sich natürlich verjüngt. Die Verjüngung von Mischwäldern auf natürliche Art erfordert angepasste Schalenwildbestände. Die Herstellung und Erhaltung waldverträglicher Wildbestände ist damit eine Voraussetzung für den Erfolg der Waldbaustrategie.
Mit diesem Ziel wird die Jagd in den Verwaltungsjagdbezirken des Landes auf einer Fläche von ca. 220.000 ha durch die Forst- und Nationalparkämter organisiert. Dabei bieten sich vielfältige Möglichkeiten, private Jäger an der Jagd zu beteiligen.
Revierlose Jäger können Jahresjagderlaubnisscheine erwerben, mit denen sie das gesamte Jagdjahr, vom 1. April bis zum 31. März, jagen dürfen. Jagdlich passionierte Urlauber können zeitlich befristete Jagderlaubnisscheine z.B. für eine bis drei Urlaubswochen erhalten. Aber auch Jagdgäste zur Einzel- und Gesellschaftsjagd sind willkommen. Für die an Bedeutung zunehmenden Gesellschaftsjagden im Herbst und Winter sind erfahrene Jäger mit ihren brauchbaren Stöber- und Schweißhunden gern gesehen.
Insgesamt kann eingeschätzt werden, dass regional insbesondere Rot-, Dam- aber auch Rehwild noch in einer derartigen Dichte vorhanden sind, dass umfangreiche Schutzmaßnahmen (Zaunbau) von Kunst- und Naturverjüngungen notwendig sind. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Bejagung des Rehwildes zu richten, damit der Erfolg der Waldumbaumaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern nicht gefährdet oder gar in Frage gestellt wird.
Neben einer detaillierten Vorstellung der Jagd im Landeswald M-V können Sie die Schalenwildvorkommen innerhalb der Landesforstverwaltung Mecklenburg-Vorpommern den nachfolgenden Ausführungen entnehmen. Entsprechend Ihrer Wünsche können Sie sich zwanglos, telefonisch, per Post, per Fax oder per E-mail, an ein Forst- oder Nationalparkamt Ihrer Wahl wenden. Zur Vereinfachung des Verfahrensweges bitten wir Sie, eine Ablichtung Ihres gültigen Jagdscheines mit zu übersenden. Gern unterstützen Sie die Forst- und Nationalparkämter bei der Quartiersuche.

 

Amtsleiter:
Herr Baumgart
038324 / 650-12

 Büroleiter:
Herr Ziemann
038324 / 650-11

SB forstliche Förderung /
Jagd / Naturschutz:
Herr Schneider
038324 / 650-18


 

 

 

 

 

 

 

 

Jahresjagderlaubnisschein
Jahresjagderlaubnisscheine ermöglichen die Jagdausübung als Jagdgast in einem Verwaltungsjagdbezirk des Landes Mecklenburg-Vorpommern während des ganzen Jagdjahres. Sie werden jeweils vom Forst- oder Nationalparkamt i.d.R. an revierlose Jäger vergeben, wobei diese die Gewähr dafür bieten müssen, dass sie den von der Verwaltungsjagd an sie gestellten Ansprüchen gerecht werden. Inhaber eines entgeltlichen Jahresjagderlaubnisscheines sind im Erlaubnis ausstellenden Forstamt von einer Standgeldzahlung bei Gesellschaftsjagden befreit.
Der Antrag auf Vergabe eines Jahresjagderlaubnisscheines ist formlos beim gewünschten Forstamt zu stellen. Der Forstamtsleiter entscheidet als Jagdleiter selbstständig über die Vergabe von Jagderlaubnisscheinen. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Eine Übersicht über die ausgewiesenen Schalenwildgebiete Mecklenburg-Vorpommerns und die Zuständigkeit der Forstämter gibt die entsprechende Tabelle (Wildarten / Vorkommen) wieder. Lage und Adressen der Forstbehörden finden Sie hier. In den Anlagen ist ein Muster eines Jahresjagderlaubnisscheines abgedruckt.
Die Höhe des Erlaubnisentgeltes bestimmt sich nach den vorkommenden Wildarten und der Jagdergiebigkeit des Eigenjagdbezirkes, in welchen die Einweisung des Jagdgastes erfolgt. Für Jugendliche bis zum vollendetem 21. Lebensjahr ermäßigen sich die Entgelte um 50 vom Hundert.
Ein Antragformular finden Sie auf der PDF "Jagdmöglichkeiten"

Zeitlich befristeter Jagderlaubnisschein (Tagesjagdschein)
Zeitlich befristete Jagderlaubnisscheine, ideal geeignet für einen Urlaubsaufendhalt in Mecklenburg-Vorpommern, ermöglichen die Jagdausübung in einem Forstamt für den Zeitraum von bis zu drei Wochen. Sie werden auf Antrag direkt von den Forstämtern vergeben.
Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Die Höhe des Erlaubnisentgeltes bestimmt sich nach der Dauer der Jagderlaubnis und den vorkommenden Schalenwildarten. Entgelte und Entgeltbestimmungen s.o.

Vergabe von Einzelabschüssen
In den Verwaltungsjagdbezirken des Landes besteht die Möglichkeit, als Jagdgast auf einzelne Stücke die Jagd auszuüben. Einzelabschüsse werden auf Antrag direkt von den Forstämtern vergeben. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Die Jagdgäste werden in die normale Jagdorganisation des Forstamtes integriert und auf Wunsch bzw. bei bestimmten Trophäenträgern ab der Altersklasse 2 geführt. Nachfolgend ist ein Muster eines Jagderlaubnisscheines für Einzelabschüsse abgedruckt. Die Entgeltbestimmungen befinden sich im entsprechendem Abschnitt.

Teilnahme an Gesellschaftsjagden
Gesellschaftsjagden werden von den Forst- und Nationalparkämtern zur Wildbestandsregulierung organisiert. Auf Antrag können Jagdgäste an diesen Jagden gegen Zahlung eines Entgeltes (Standgeld) teilnehmen. Das Forst- oder Nationalparkamt entscheidet im Rahmen der Möglichkeiten über die Teilnahme an Gesellschaftsjagden. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Die Entgeltbestimmungen sowie höhe der Entgelte finden Sie unter den entsprechenden Links oben .
Durch den Jagdleiter kann auf einer Gesellschaftsjagd folgendes Wild zum Abschuss freigegeben werden:

Das Forstamt Schuenhagen liegt unmittelbar vor dem Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft und ist eine der traditionsreichsten Forstverwaltungen in Vorpommern, deren Entwicklung sich bis in die Anfänge der Forstwirtschaft im18. Jh unter schwedischer Herrschaft zurückverfolgen lässt.
Zum Territorium des Forstamtes gehören die Waldgebiete zwischen der Hansestadt Stralsund, Richtenberg und der Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten sowie  Waldflächen auf dem Darß/Zingst, die außerhalb des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft liegen.
Das Forstamt hat seinen Sitz in einem denkmalgeschützten Gebäude am Ufer der Barthe in der Ortschaft Schuenhagen, Landkreis Nordvorpommern.
Im Forstamt Schuenhagen überwiegt der Laubholzanteil mit 68%. Neben der Roterle mit größtem Flächenanteil finden Sie  Baumarten  wie Ahorn, Weißbuche und Ulme. Die älteste Vogelkirsche Deutschlands und eine Stieleiche mit besonderer Stammforn (die Globuseiche) sind herausragende Einzelexemplare.

Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an uns oder das Forstamt.

©Text und Bild Forstamt: Forstamt Schuenhagen