Jahresjagderlaubnisschein
Jahresjagderlaubnisscheine ermöglichen die Jagdausübung als
Jagdgast in einem Verwaltungsjagdbezirk des Landes Mecklenburg-Vorpommern
während des ganzen Jagdjahres. Sie werden jeweils vom Forst- oder
Nationalparkamt i.d.R. an revierlose Jäger vergeben, wobei diese
die Gewähr dafür bieten müssen, dass sie den von der Verwaltungsjagd
an sie gestellten Ansprüchen gerecht werden. Inhaber eines entgeltlichen
Jahresjagderlaubnisscheines sind im Erlaubnis ausstellenden Forstamt von
einer Standgeldzahlung bei Gesellschaftsjagden befreit.
Der Antrag auf Vergabe eines Jahresjagderlaubnisscheines ist formlos beim
gewünschten Forstamt zu stellen. Der Forstamtsleiter entscheidet
als Jagdleiter selbstständig über die Vergabe von Jagderlaubnisscheinen.
Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Eine Übersicht über
die ausgewiesenen Schalenwildgebiete Mecklenburg-Vorpommerns und die Zuständigkeit
der Forstämter gibt die entsprechende Tabelle (Wildarten / Vorkommen)
wieder. Lage und Adressen der Forstbehörden finden Sie hier. In den
Anlagen ist ein Muster eines Jahresjagderlaubnisscheines abgedruckt.
Die Höhe des Erlaubnisentgeltes bestimmt sich nach den vorkommenden
Wildarten und der Jagdergiebigkeit des Eigenjagdbezirkes, in welchen die
Einweisung des Jagdgastes erfolgt. Für Jugendliche bis zum vollendetem
21. Lebensjahr ermäßigen sich die Entgelte um 50 vom Hundert.
Ein Antragformular finden Sie auf der PDF "Jagdmöglichkeiten"
Zeitlich
befristeter Jagderlaubnisschein (Tagesjagdschein)
Zeitlich befristete Jagderlaubnisscheine, ideal geeignet für einen
Urlaubsaufendhalt in Mecklenburg-Vorpommern, ermöglichen die Jagdausübung
in einem Forstamt für den Zeitraum von bis zu drei Wochen. Sie werden
auf Antrag direkt von den Forstämtern vergeben.
Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Die Höhe des Erlaubnisentgeltes
bestimmt sich nach der Dauer der Jagderlaubnis und den vorkommenden Schalenwildarten.
Entgelte und Entgeltbestimmungen s.o.
Vergabe
von Einzelabschüssen
In den Verwaltungsjagdbezirken des Landes besteht die Möglichkeit,
als Jagdgast auf einzelne Stücke die Jagd auszuüben. Einzelabschüsse
werden auf Antrag direkt von den Forstämtern vergeben. Ein Rechtsanspruch
darauf besteht nicht. Die Jagdgäste werden in die normale Jagdorganisation
des Forstamtes integriert und auf Wunsch bzw. bei bestimmten Trophäenträgern
ab der Altersklasse 2 geführt. Nachfolgend ist ein Muster eines Jagderlaubnisscheines
für Einzelabschüsse abgedruckt. Die Entgeltbestimmungen befinden
sich im entsprechendem Abschnitt.
Teilnahme
an Gesellschaftsjagden
Gesellschaftsjagden werden von den Forst- und Nationalparkämtern
zur Wildbestandsregulierung organisiert. Auf Antrag können Jagdgäste
an diesen Jagden gegen Zahlung eines Entgeltes (Standgeld) teilnehmen.
Das Forst- oder Nationalparkamt entscheidet im Rahmen der Möglichkeiten
über die Teilnahme an Gesellschaftsjagden. Ein Rechtsanspruch darauf
besteht nicht. Die Entgeltbestimmungen sowie höhe der Entgelte finden
Sie unter den entsprechenden Links oben .
Durch den Jagdleiter kann auf einer Gesellschaftsjagd folgendes Wild zum
Abschuss freigegeben werden:
Das
Forstamt Schuenhagen liegt unmittelbar vor dem Nationalpark Vorpommersche
Boddenlandschaft und ist eine der traditionsreichsten Forstverwaltungen
in Vorpommern, deren Entwicklung sich bis in die Anfänge der Forstwirtschaft
im18. Jh unter schwedischer Herrschaft zurückverfolgen lässt.
Zum Territorium des Forstamtes gehören die Waldgebiete zwischen der
Hansestadt Stralsund, Richtenberg und der Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten
sowie Waldflächen auf dem Darß/Zingst, die außerhalb
des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft liegen.
Das Forstamt hat seinen Sitz in einem denkmalgeschützten Gebäude
am Ufer der Barthe in der Ortschaft Schuenhagen, Landkreis Nordvorpommern.
Im Forstamt Schuenhagen überwiegt der Laubholzanteil mit 68%. Neben
der Roterle mit größtem Flächenanteil finden Sie
Baumarten wie Ahorn, Weißbuche und Ulme. Die älteste
Vogelkirsche Deutschlands und eine Stieleiche mit besonderer Stammforn
(die Globuseiche) sind herausragende Einzelexemplare.
Alle
Angaben ohne Gewähr. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an uns oder
das Forstamt.
©Text
und Bild Forstamt: Forstamt Schuenhagen
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